Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.08.2023
1 Allgemeines
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Bestellungen und Lieferungen von Dachstrom GmbH im gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB werden bei Auftragserteilung automatisch anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Maßgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung unserer AGB.
1.2. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von uns, nicht Vertragsbestandteil.
2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1. Der kommt im Falle des Vertragsschlusses mit
STH Handel e.U.
Gärtnergasse 4
2251 Ebenthal
ÖSTERREICH zustande.
2.2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag entsteht zwischen den Vertragsparteien, wenn der Kunde einen Auftrag zur Bestellung erteilt und dieser von uns durch die Auftragsbestätigung angenommen wird. Eine Zugangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Alternativ kommt ein Auftrag durch das Absenden der Ware verbindlich zustande.
2.3. Ein Angebot für eine vom Kunden angeforderte Bestellung ist für die Dauer von zwei Wochen ab bestätigtem Bestelleingang verbindlich. Verkaufsunterlagen, die dem Kunden vor oder während des Vertragsabschlusses übermittelt werden, sind zu keiner Zeit bindend. Dasselbe gilt für Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen etc. Diese können von der gelieferten Ware im handelsüblichen Umfang abweichen. Diese Abweichung ist zulässig.
2.4. Für den Leistungsumfang gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen. Geringfügige Änderungen, die sachlich gerechtfertigt sind und keine Funktionseinschränkungen darstellen sind für den Kunden zumutbar und gelten automatisch als genehmigt, sofern die Leistungsparameter der Anlage insgesamt nicht verringert werden. Technische Änderungen an den Anlagentypen, die zwischen Zustandekommen des Vertrages und Auslieferung durch uns vom Hersteller vorgenommen wurden, stellen somit keinen Mangel dar. Auch der Ersatz von Komponenten durch gleichwertige Bauteile ist gestattet, sofern sich der vertraglich vereinbarte Zweck nicht verändert, falls Einzelteile nicht lieferbar sind.
2.5. Das Zustandekommen des Vertrages umfasst keinerlei Beratungsdienstleistungen, sondern lediglich die Übersendung von Waren bzw. die Installation einer Anlage. Die Pflicht zur Klärung rechtlicher und steuerlicher Fragen vor Installation einer Anlage und ob diese am vorgesehenen Standort rechtmäßig installiert werden darf, liegt ausschließlich beim Kunden. Insbesondere hat der Kunde vorab zu prüfen, ob die zu installierende Anlage Rechte von Nachbarn einschränkt, zum Beispiel aufgrund von Lichtemissionen die eventuell Blendungen im Sinne der Richtlinie OVE R11-3 erzeugen können. Wir haften keinesfalls für nicht abgeklärte rechtliche Fragen bzw. nicht eingeholte Genehmigungen durch den Kunden. Zudem müssen wir bei der Versendung von Waren oder der Installation einer Anlage auch keine entsprechenden Dokumente anfordern.
2.6. Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, Finanzierungszuschüsse und Förderungen durch Dritte sind ausschließlich vom Kunden einzuholen. Dieser trägt auch sämtliche anfallenden Kosten für die Einholung von Genehmigungen oder den Abschluss von Finanzierungen. Es sei denn, es wurde in der Auftragsbestätigung etwas Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich erfasst. Sollten wir den Kunden bei Behördengängen oder Finanzierungsanträgen unterstützen, entstehen daraus keine rechtlichen Verpflichtungen. Für daraus resultierende Fehler haftet ausschließlich der Kunde, der in seinem Namen auf eigenes Risiko handelt.
2.7. Weiterhin trägt allein der Kunde die Verantwortung für eine sachgemäße Montage der Anlage am Installationsort. Der Kunde ist verpflichtet vor Installation der Anlage sicherzustellen, dass die Anlage ohne Beschädigungen am Gebäude oder Beeinträchtigung der Statik des Gebäudes am vorgesehenen Installationsort fachgerecht installiert werden kann. Im Zweifel hat der Kunde vorab einen Sachverständigen zu beauftragen, der die Tauglichkeit insbesondere des Dachstuhls überprüft. Sollten während der Projektphase oder Installation Zweifel an der Standsicherheit der Anlage aufkommen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und bereits ausgeführte Leistungen in Rechnung zu stellen. Das Recht auf Schadenersatz behalten wir uns in so einem Fall ausdrücklich vor.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Es gilt unsere Preisliste vom 01.01.2021. Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung werden zuzüglich berechnet. Bei Waren, die über keinen Listenpreis verfügen, gilt jeweils der Tagespreis bei Auslieferung. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden.
3.2. Sämtliche Preisangaben sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 20 %). Die am Tag der Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3. Je nach Installationsort können ggf. weitere Gebühren wie z. B. Netzanschlusskosten anfallen. Wir haben darauf keinen Einfluss. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Anlage entstehende Kosten trägt der Kunde ausschließlich selbst.
3.4. Die Zahlung der Rechnung für Kauf und/oder Installation der Anlage ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss und unbedingt vor Netzanschluss der Anlage in voller Höhe fällig und durch den Kunden zu leisten. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3.5. Ein automatischer Skontoabzug ist nicht zulässig. Sofern der Kunde einen Rabatt wünscht, muss dieser von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
3.6. Gewährleistungsansprüche, Aufrechnungsrechte etc. stehen dem Kunden nur zu, wenn diese rechtskräftig festgestellt und von uns unbestritten sind. Die Grundlage des Zurückbehaltungsrechtes für den Kunden bildet ausdrücklich dieses Vertragsverhältnis.
4. Lieferungen
4.1. Die im Leistungsumfang enthaltenen Waren und Dienstleistungen dürfen ausdrücklich auch von Dritten ausgeführt werden, die wir damit beauftragt haben.
4.2. Die von uns an den Kunden kommunizierte Lieferzeit ist nur verbindlich, wenn der Kunde vorab alle technischen und rechtlichen Fragen geklärt hat. Insbesondere die vollständige Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden ist rechtlich für eine pünktliche Lieferung bindend. Weiterhin gilt ein von uns genannter Liefertermin nur dann als rechtlich verbindlich, wenn dieser von uns schriftlich mit der Kennzeichnung „verbindlicher Liefertermin“ dem Kunden gegenüber bestätigt wurde. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3. Ausschließlich der Kunde ist für die unterbrechungsfreie und termingerechte Installation der Anlage am vereinbarten Installationsort verantwortlich. D. h. der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sowohl der Zugang zum Gebäude ohne Einschränkung möglich ist als auch ggf. ein für die Installation notwendiges Gerüst o. Ä. auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Kunde gestattet uns bzw. dem von uns beauftragten Dritten ausdrücklich die Arbeiten sachgerecht durchzuführen. Sämtliche zugesagten Termine und Fristen verlängern sich um den Zeitraum, indem die Leistungserbringung durch vom Kunden nicht erfüllte Maßnahmen verzögert werden. Etwaige Zusatzaufwendungen oder Nutzungsausfälle, die daraus resultieren, trägt allein der Kunde in vollem Umfang. Wir sind dazu berechtigt, die Arbeiten jederzeit abzubrechen, wenn wir während der Ausführung des Projektes bauliche Risiken, Gefahren (z. B. Umweltgefährdungen) oder die Verletzung bzw. Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften und Regelungen feststellen. Sofern wir diese Mängel beseitigen können, unterbreiten wir den Kunden ein entsprechendes Angebot. Können wir Gefahren oder Mängel nicht selbst oder durch ein von uns beauftragtes Fachunternehmen abstellen, behalten wir uns vor die Fertigstellung des Auftrages abzulehnen. Alle bis dahin durch uns ausgeführten Leistungen sind in diesem Fall voller Höhe zu bezahlen. Schadenersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
4.4. Bestandteil der Vertragsvereinbarung ist zwingend die Anwesenheit des Kunden vor Ort. Ist der Kunde verhindert, muss eine von ihm bevollmächtigte Person vor Ort anwesend sein. Ist der Kunde nicht persönlich anwesend sein sind wir dazu berechtigt, notwendige Änderungen an der Installation in eigenem Ermessen durchzuführen.
4.5. Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten oder kommt er mit der Annahme der Anlage in Verzug, sind wir dazu berechtigt Schadenersatz zu verlangen. In so einem Fall geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache oder der nicht möglichen Inbetriebnahme der Anlage vollständig auf den Kunden über.
4.6. Im Zuge der Montage- oder Instandsetzungsarbeiten kann es jederzeit zu Beschädigungen von Komponenten kommen. Insbesondere Risse und Brüche von Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten sind aufgrund von Materialfehlern oder nicht erkennbarer Spannungen möglich. Verschleißteile verfügen ausschließlich eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Der Kunde wurde darüber informiert und akzeptiert dies mit der Auftragsvereinbarung. Weiterhin akzeptiert der Kunde mit dem Auftrag die mögliche Beschädigung von bindungslosem Mauerwerk, die vor allem durch Stemmarbeiten möglich ist. Auch Leitungen können durch Stemmarbeiten beschädigt werden, wenn der Verlauf dieser Leitungen im Mauerwerk nicht erkennbar ist. Grundsätzlich stellt uns der Kunde mit dem Auftrag von der Haftung derartiger Schäden in vollem Umfang frei.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden ist die Ware bzw. die Anlage unser Eigentum. Insbesondere bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, z. B. durch Zahlungsverzug, sind wir nach Gewährung einer angemessenen Frist dazu berechtigt, die Ware bzw. Anlage zurückzunehmen. Damit einhergehend erfolgt in so einem Falle der Rücktritt vom geschlossenen Vertrag. Mit Rücknahme der Ware sind wir befugt die Ware, die Anlage oder Komponenten der Anlage anderweitig zu verwerten. Der Verwertungserlös wird abzgl. Angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.
5.2. Der Kunde steht in der Pflicht ihm drohende Pfändungen oder sonstige gegen ihn verfügte Rechtseingriffe unverzüglich an uns zu kommunizieren, damit wir unser Eigentumsrecht an der Ware bzw. der Anlage geltend machen können. Der Kunde haftet vollständig für Schäden, die uns aufgrund gegen ihn verfügter Pfändungen oder sonstiger Rechtseingriffe entstehen.
6. Haftung
6.1. Wir haften dem Kunden gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schadenersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gründen.
6.2. Sämtliche Schadenersatzhaftungen sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Ausnahme stellt die vorsätzliche Vertragsverletzung durch uns dar. Weiterhin stellen wir klar, dass jegliche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aufgrund leichter Fahrlässigkeit wegen Pflichtverletzung oder auf Ausgleich von Sachschäden oder die Haftung von Mangelfolgeschäden oder der Ersatz von entgangenem Gewinn grundsätzlich ausgeschlossen sind. Für eventuelle Schäden an seinem Gebäude, die aufgrund der Installation der Anlage oder infolge der Nutzung der Anlage entstehen haftet der Kunde ausschließlich selbst. Auch für Schäden, die durch einen vom Kunden beauftragten Dritten zur Durchführung von Vorarbeiten entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.
6.3. Die ausgeschlossene oder beschränkte Haftung gilt auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.4. Von der begrenzten Haftung unberührt bleiben die schuldhafte Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.5. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die finanzielle Berechnung von Anlagen, Berechnungen für den Stromertrag von Photovoltaikanlagen oder Berechnungen zu Stromeinsparungen. Sollten wir auf Kundenwunsch solche Berechnungen ausführen, erfolgen diese ohne Anspruch auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Berechnungen und Kalkulationen dieser Art erfolgen stets auf freiwilliger Basis und sind niemals Bestandteil eines Vertrages.
6.6. Sofern der Käufer gleichzeitig Verbraucher ist, gelten für Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Kunden die gültigen gesetzlichen Fristen. Andernfalls beträgt die Gewährleistungsfrist und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein Jahr ab Lieferung. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Vorsatz gelten die Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzfristen nicht.
7. Überlassene Unterlagen
7.1. Für sämtliche von uns an den Kunden ausgehändigte Unterlagen wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen oder sonstige Dokumente gilt das Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen Dritten weder gezeigt noch ausgehändigt werden. Es sei denn, wir haben dem Kunden ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung dazu erteilt.
7.2. Wenn wir Waren oder Anlagen nach Mustern, Zeichnungen oder Modellen von bereitgestellten Dokumenten des Kunden liefern, übernimmt dieser ausschließlich die Haftung für die Einhaltung der Schutzrechte Dritter. Der Kunde stellt uns in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
8. Höhere Gewalt
Für eine durch den Eintritt von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen unmöglich gemachte termingerechte Lieferung können wir nicht haftbar gemacht werden, sogern zumutbare Sorgfalt durchgängig gegeben war. Wir deine Lieferung durch Umstände wie Streiks, Krankheiten, Naturkatastrophen o. ä. unmöglich, so ist der Lieferant von der Erbringung der Leistung freigestellt. Ein Wegfall der Leistungspflicht von uns aufgrund höherer Gewalt bedeutet auch den Entfall der Gegenleistungspflicht des Kunden.
9. Vertragssprache
9.1. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
10. Abschließende Bestimmungen
10.1. Der Gerichtsstand ist ausschließlich unser Geschäftssitz PLZ Ort in Österreich. Dies gilt auch, falls der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlagert.
10.2. Der Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen beider Parteien unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
11. Salvatorische Klausel
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
11.2. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.
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